Hier finden Sie Informationen zu den Werkzeugen und Ressourcen, die Sie und Ihr Institut bei der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 unterstützen können.
Der EU-Leitfaden – ein unverzichtbares Hilfsmittel
Der neue EU-Leitfaden wurde von der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den zuständigen Behörden in der Europäischen Union erstellt. Er ist online und sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch (und allen anderen EU-Sprachen) verfügbar.
Er ist eine unverzichtbare Ressource für Forschende, die mit biologischem Material in der Europäischen Union arbeiten und bietet detaillierte Informationen über:
- den Geltungsbereich der EU-Verordnung und die Kernpflichten von Forschenden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 511/2014
- das Konzept von Nutzung und Beispiele für Anwendungsfälle
- sektorspezifische Fragen für Gesundheit und Landwirtschaft
Der neue Leitfaden ergänzt den EU-Leitfaden von 2016.
Der EU-Leitfaden ist nicht rechtlich bindend. Nichtsdestotrotz orientiert sich die zuständige Behörde in Deutschland an diesem Dokument, wenn sie relevante Entscheidungen zu Compliance trifft.
Andere nützliche Veröffentlichungen
Treffen der für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls und der entsprechenden EU-Verordnung zuständigen nationalen Behörden in Europa
Wenn Sie mehr über die Aktivitäten der zuständigen Behörden in der Europäischen Union erfahren möchten, können Sie die Berichte über das erste und zweite Treffen dieser Behörden lesen, die 2017 und 2018 vom BfN ausgerichtet wurden. Diese Dokumente behandeln Themen wie:
- wie die zuständigen Behörden die Nutzer identifizieren
- wie die Benutzerkontrollen organisiert sind
- Erfahrungen mit Benutzerkontrollen in der Vergangenheit
- Informationen über registrierte Sammlungen
Registrierte Sammlungen
Was ist eine registrierte Sammlung und wie erhält eine Institution diesen Status?
Best Practice
Best practices können Forschenden und Institutionen bei der Compliance helfen.