Unsere Infografik hilft Ihnen bei der Frage, ob Ihre Forschung Verpflichtungen zum Zugang und Vorteilsausgleich nach sich zieht.
Einige Länder in der Europäischen Union (bspw. Frankreich, Spanien und Kroatien) haben Gesetze zum Zugang und Vorteilsausgleich. Daher sind die Schritte 1-3 auch für Material anwendbar, das von innerhalb der Europäischen Union (aber von außerhalb Deutschlands) stammt.
Der Nutzer kann die Infografik verwenden, sie insbesondere verbreiten, vervielfältigen und auf der eigenen Website einbinden. Nicht erlaubt ist eine Bearbeitung der Infografik. Bei Nutzung der Infografik bitten wir, auf die HuB-Website (https://www.nagoyaprotocol-hub.de) zu verweisen.
Willkommen in der Access and Benefit-Sharing Welt (ABS-Welt)
Folgen Sie diesem Entscheidungspfad, wenn Sie nichtmenschliches biologisches Material von außerhalb Deutschlands für Ihre Forschung nutzen.
In der ABS-Welt gibt es zwei Teile. Der erste Teil betrifft die Gesetze des Landes, aus dem das Material ursprünglich stammt, und die den Zugang und Vorteilsausgleich regulieren. Der zweite Teil betrifft die Gesetze, die in der Europäischen Union die Sorgfaltspflichten unter dem Nagoya-Protokoll regeln.
Überprüfen Sie, wo das Material herkommt. Hat dieser Staat ABS-Gesetze?
Überprüfen Sie, ob diese Gesetze auf Sie anwendbar sind
Sind die ABS-Gesetze auf Ihr Forschungsmaterial anwendbar?
Sind die ABS-Gesetze auf Ihre Forschungstätigkeit anwendbar?
Wird die Forschungstätigkeit vom zeitlichen Anwendungsbereich der ABS-Gesetze erfasst?
Es ist wichtig, dass Sie dokumentieren, warum ABS nicht auf Sie anwendbar ist.
Zuerst die ABS-Genehmigung einholen und dann mit der Forschung beginnen
Tipps:
An dieser Stelle sollten Sie die Checkliste für Ihre ABS-Strategie abarbeiten:
- Überprüfen Sie Ihre to-do-Liste.
- Überprüfen Sie, was Sie für Ihre Forschung benötigen.
- Überlegen Sie, welche Vorteile Sie teilen und in die Verhandlungen einbringen könnten
- Entwerfen Sie einen Plan für den gesamten Forschungsprozess, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden
Das ABS-Verfahren ist in jedem Land unterschiedlich. Möglicherweise brauchen Sie eine Genehmigung und Sie müssen ein Vorteilsausgleichsabkommen vereinbaren. In manchen Ländern gibt es vereinfachte Verfahren für akademische Forschung. Das Verfahren kann also sehr viel weniger kompliziert sein als es auf den ersten Blick scheint!
Compliance-Verpflichtungen in der EU bestehen zusätzlich zu den ABS-Verpflichtungen im Bereitstellerland.
Überprüfen Sie, ob Sie zusätzliche Verpflichtungen in der Europäischen Union haben!
Enthält das Material DNA und Derivative, z.B. Enzyme usw.?
Forschen Sie zur genetischen und/oder zur biochemischen Zusammensetzung des Materials?
Haben Sie das Material ursprünglich am oder nach dem 12. Oktober 2014 erhalten?
Ist das Bereitstellerland Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls?
Selbst wenn Sie keine rechtlichen Pflichten in der EU haben, müssen Sie dennoch die Pflichten einhalten, die in der ABS-Genehmigung und -Vereinbarung mit dem Bereitstellerland geregelt sind .
Mehr verlangt die Europäische Union nicht!
Überprüfen Sie, ob Sie eine Sorgfaltserklärung einreichen müssen!
Reichen Sie Ihre Sorgfaltserklärung über das Online-Portal ein – es ist ganz einfach!
Diese letzten Schritte im Hinblick auf Compliance sind für alle verpflichtend.
Erfüllen Sie alle Pflichten, die in den ABS-Unterlagen geregelt sind.
Bewahren Sie alle Unterlagen 20 Jahre lang auf, nachdem Ihre Forschung beendet ist. Dies ist gesetzlich geregelt.
Geben Sie die Unterlagen an Dritte weiter, die Material von Ihnen erhalten.
Unterstützen Sie die Kontrollen, die die zuständige Behörde durchführt.