German Nagoya Protocol HuB – was ist das?
„German Nagoya Protocol HuB“, oder kurz GNP HuB, ist ein Projekt, das von der deutschen Regierung finanziert wird.
Warum „HuB“? HuB steht für „Hilfe und Beratung“. Im Englischen bedeutet der Begriff Hub „Zentrum“. Das Ziel des Projekts ist es, Forschenden in Deutschland zu helfen, die rechtlichen Verpflichtungen unter dem Nagoya-Protokoll besser zu verstehen.
Wir stellen Informationen zu folgenden Themen bereit:
- Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) in Ländern, die biologisches Material („genetische Ressourcen“) für die Forschung zur Verfügung zu stellen; und
- die EU ABS-Verordnung, die Umsetzungsverorndung und das dazugehörige deutsche Gesetz.
Wer führt das Projekt durch?
Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ)
Das GNP HuB-Projekt wird vom Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH geleitet. Die DSMZ ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft und des Leibniz-Forschungsverbunds Biodiversität (LVB). Mit mehr als 84.000 Bioressourcen, darunter Bakterienstämme, menschliche und tierische Zelllinien, Pflanzenviren und Antiseren, Bakteriophagen und verschiedene Arten bakterieller genomischer DNA, ist es das vielfältigste biologische Ressourcenzentrum der Welt. Es beherbergt 80% aller Bakterienstämme und verfügt über eine der größten Sammlungen von mikrobiellen Patentablagerungen in Europa und der Welt.
Die DSMZ liefert biologische Ressourcen für die Wissenschaft, Diagnoselabore, nationale Referenzzentren sowie Industriepartner und versendet Material in fast hundert Länder. Forschende aus der ganzen Welt hinterlegen bei der DSMZ biologisches Material. Die Forscherinnen und Forscher der DSMZ betreiben auch Grundlagen- und angewandte Forschung und ABS, wobei ein großer Teil dieser Arbeit in internationaler Zusammenarbeit erfolgt.
Als erste registrierte Sammlung von genetischen Ressourcen, die nach der ABS –Verordnung der Europäischen Union anerkannt ist, stellt die DSMZ sicher, dass das gesamte biologische Material, das sie hat, den nationalen Gesetzen über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) entspricht, und verlangt von den Hinterlegern, dass sie alle damit zusammenhängenden Unterlagen vorlegen. Dies werden dann an die Empfänger des biologischen Materials weitergegeben werden.
Die DSMZ beteiligt sich aktiv an Fragen im Zusammenhang mit dem Nagoya-Protokoll und ABS, indem sie sich an verschiedenen Projekten und Studien beteiligt und die Perspektive der Wissenschaftsgemeinschaft in relevante politische Diskussionen einbringt.
Die DSMZ ist der Zuwendungsemfänger und koordiniert das GNP HuB-Projekt. Die Ansprechpartnerinnen für das Projekt sind Melania Muñoz Garcia und Amber Scholz (info@nagoyaprotocol-hub.de).
Unsere Finanzierung
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist ein Zusammenschluss der wichtigsten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland. Sie gibt regelmäßig Stellungnahmen zu Fragen der Wissenschaftspolitik, der Forschungsförderung und der strukturellen Entwicklung des deutschen Wissenschaftssystems ab.
Die Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen getragen. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft. Der Förderzeitraum erstreckt sich von Januar 2023 bis September 2027.
Die erste Phase des GNP-HuBs
Die erste Phase des deutschen Nagoya-Protokolls HuB wurde von Oktober 2019 bis Dezember 2022 vom Leibniz-Institut – Deutsche Sammlung für Mikroorganismen und Zellkulturen (DSMZ) in Zusammenarbeit mit dem Konsortium Deutscher Naturwissenschaftlicher Sammlungen (DNFS), dem Verband Biowissenschaften (VBIO) und dem Leibniz-Forschungsverbund Biodiversität (LFN BioDiv) durchgeführt. Das Projekt wurde durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zunächst von Oktober 2019 bis September 2022 gefördert.
Das BfN ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz. Es ist die zuständige Behörde in Deutschland für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls, der EU-ABS-Verordnung und des deutschen nationalen Rechts.
Das BMU ist das für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Nagoya-Protokoll zuständige Ministerium in Deutschland. Es berichtet dem Sekretariat des CBD über die Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls und ist für die Verpflichtungen Deutschlands aus der EU-Verordnung Nr. 511/2014 zuständig.