Registrierte Sammlungen
Was ist eine registrierte Sammlung?
Eine registrierte Sammlung ist ein spezielles Instrument zur Förderung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.
Sammlungen wie botanische Gärten, Sammlungen von Mikroorganismen und Naturhistorische Museen versorgen Forschende mit biologischem Forschungsmaterial. Es gibt auch Sammlungen an vielen Universitäten.
Diese Sammlungen können entscheiden, sich registrieren zu lassen – das ist ein freiwilliger Prozess. Eine Sammlung kann ihren gesamten Bestand registrieren oder nur einen Teil davon.
Eine registrierte Sammlung:
- gibt NUR biologisches Material mit den zugehörigen Dokumenten heraus, die beweisen, dass das Material in Einstimmung mit jeglichen Zugangs- und Vorteilsausgleichsgesetzen beschaffen wurde und auf Basis eines Vorteilsausgleichsabkommens (soweit relevant);
- verwendet standardisierte Abläufe für den Austausch von Proben mit anderen Sammlungen und zum Bereitstellen von Proben für die Forschung;
- nutzt Tracking- und Kontrollmethoden zum Austausch von Proben und Informationen mit anderen Sammlungen; und
- bewahrt Unterlagen zu Proben auf und nutzt eindeutige Identifikatoren, um das Material verfolgen zu können.
Wie kann mir eine registrierte Sammlung helfen?
Registrierte Sammlungen können Ihr Leben erleichtern! Sie unterstützen Forschende bei der Erfüllung ihrer Compliance-Verpflichtungen, indem sie Informationen und ABS-Dokumente zum Material bereitstellen. Mit anderen Worten: die Sammlung hilft Ihnen von Beginn an, alle notwendigen Informationen herauszusuchen.
Bei Forschenden, die Material aus einer registrierten Sammlung beziehen, wird davon ausgegangen, dass sie bei der Informationssuche mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen sind. Obwohl dies nur ein Teil die Sorgfaltspflicht ist, ist das Erhalten der ABS-Dokumente normalerweise mit Abstand der komplizierteste und der am zeitintensivste Teil der Sorgfaltspflicht.
Man kommt an der EU-Verordnung nicht vorbei, auch nicht, wenn man im nicht-kommerziellen Sektor forscht. Sammlungen, die ABS-Unterlagen zur Verfügung stellen, werden immer attraktiver für viele Forschende, die rechtliche Sicherheit in Bezug auf ihr Forschungsmaterial haben wollen.
Was sind meine Verpflichtungen, wenn ich Material von einer registrierten Sammlung bekomme?
Eine registrierte Sammlung gibt Forschenden die notwendigen Informationen und ABS-Dokumente, aber die Compliance-Verpflichtungen liegen weiterhin bei den Forschenden. Das bedeutet, dass Forschende:
- sich an die Bestimmungen in den Dokumenten halten müssen;
- die Informationen und die Dokumente 20 Jahre lang aufbewahren müssen (nach Ende der Forschung);
- die Informationen und Dokumente an andere Forschende weitergeben müssen, wenn das Material weitergegeben wird;
- eine Sorgfaltserklärung einreichen müssen (falls notwendig); und
- die zuständige Behörde bei einer Nutzerkontrolle unterstützen müssen.
Welche Sammlungen sind bereits registriert?
Alle registrierten Sammlungen können im Register der Europäischen Kommission gefunden werden. Das Register beinhaltet Informationen, wie den Registrierungscode, Name, Kontaktdetails und eine kurze Beschreibung der Registrierung.
Bis jetzt sind nur ein paar Sammlungen in der EU registriert. Das Leibniz- Institut Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen ist die einzige registrierte Sammlung in Deutschland und war die Erste in der EU. Weitere Informationen zur registrierten Sammlung der DSMZ finden Sie hier.
Eine registrierte Sammlung in Deutschland werden
Als zuständige Behörde ist das BfN dafür verantwortlich, Anfragen von Sammlungen in Deutschland für die Registrierung zu beurteilen. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, gibt das BfN der Europäischen Kommission Bescheid, dass die Sammlung in das Register aufgenommen werden kann. Diese Anforderungen finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 1866/2015 (häufig auch „die Durchführungsverordnung“ genannt).
Um mehr über das Registrierungsverfahren zu erfahren, können Sie direkt das BfN kontaktieren.
Kontrollen durch das BfN
Das BfN muss regelmäßig Kontrollen durchführen, um festzustellen, dass registrierte Sammlungen in Deutschland die Registrierungsanforderungen weiterhin erfüllen. Wenn eine Sammlung das nicht tut, wird sie aus dem Register entfernt.