• Hilfe ist da!
    • Über unser Projekt
    • Help Desk
    • Infoveranstaltungen
      • Nagoya-Infoveranstaltungen
      • ABS-Café
      • Stammtisch
      • Kommende Veranstaltungen
    • Vernetzung
      • Das HuB-Netzwerk
      • Netzwerk ABS-Compliance-Beauftragte
    • Benutzerfreundliche Materialien
      • Infografiken
      • Videos
      • Checklisten
      • Podcasts
      • Geschichten aus dem wahren Leben
      • Veröffentlichungen
    • Externe Ressourcen
      • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
      • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Was gibt es Neues?
  • Die ABS Grundlagen
    • Wie funktioniert ABS in der Praxis?
      • Die Basics
      • Video: Nagoya für Neulinge
      • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Was bedeutet Vorteilsausgleich?
      • FAQ
      • Mythbusters
      • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Einhaltung der Vorschriften innerhalb der EU
      • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
      • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
      • Was sind meine Compliance Verpflichtungen?
      • Nutzerkontrollen
      • Folgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
      • Geschichten zur Einhaltung der Vorschriften
    • Freiwillige Maßnahmen der EU zur Einhaltung der Vorschriften
      • Bewährte Praktiken
      • Registrierte Sammlungen
  • ABS für Fortgeschrittene
    • Hilfe bei Genehmigungsanträgen
      • Erstellung der ABS-Strategie – Checkliste
      • Easy ABS guides
      • Vereinbarungen über den Vorteilsausgleich
      • ABS – praktischer Umgang mit Herausforderungen
      • Wer ist in meiner Einrichtung zuständig?
      • ABS Beispiele
    • ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen
      • ABS in Förderanträgen
    • ABS Maßnahmen auf institutioneller Ebene
      • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
  • ABS & DSI Politik
    • Das DSI-Dilemma
    • ABS Politik
    • The DSI Scientific Network
    • Vorteilsausgleich in internationalen UN-Gremien
    • DSI-Ressourcen
  • Kontakt
  • Englisch
Nagoyaprotocol-hubNagoyaprotocol-hub
  • Hilfe ist da!
    • Über unser Projekt
    • Help Desk
    • Infoveranstaltungen
      • Nagoya-Infoveranstaltungen
      • ABS-Café
      • Stammtisch
      • Kommende Veranstaltungen
    • Vernetzung
      • Das HuB-Netzwerk
      • Netzwerk ABS-Compliance-Beauftragte
    • Benutzerfreundliche Materialien
      • Infografiken
      • Videos
      • Checklisten
      • Podcasts
      • Geschichten aus dem wahren Leben
      • Veröffentlichungen
    • Externe Ressourcen
      • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
      • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Was gibt es Neues?
  • Die ABS Grundlagen
    • Wie funktioniert ABS in der Praxis?
      • Die Basics
      • Video: Nagoya für Neulinge
      • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Was bedeutet Vorteilsausgleich?
      • FAQ
      • Mythbusters
      • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Einhaltung der Vorschriften innerhalb der EU
      • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
      • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
      • Was sind meine Compliance Verpflichtungen?
      • Nutzerkontrollen
      • Folgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
      • Geschichten zur Einhaltung der Vorschriften
    • Freiwillige Maßnahmen der EU zur Einhaltung der Vorschriften
      • Bewährte Praktiken
      • Registrierte Sammlungen
  • ABS für Fortgeschrittene
    • Hilfe bei Genehmigungsanträgen
      • Erstellung der ABS-Strategie – Checkliste
      • Easy ABS guides
      • Vereinbarungen über den Vorteilsausgleich
      • ABS – praktischer Umgang mit Herausforderungen
      • Wer ist in meiner Einrichtung zuständig?
      • ABS Beispiele
    • ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen
      • ABS in Förderanträgen
    • ABS Maßnahmen auf institutioneller Ebene
      • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
  • ABS & DSI Politik
    • Das DSI-Dilemma
    • ABS Politik
    • The DSI Scientific Network
    • Vorteilsausgleich in internationalen UN-Gremien
    • DSI-Ressourcen
  • Kontakt
  • Englisch

Neuigkeiten

Lesen Sie unten die aktuellen Neuigkeiten zum Nagoya-Protokoll und vom GNP HuB-Projekt.

Neuigkeiten vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finden Sie hier. Außerdem gibt es einen informativen Newsletter, der mehrmals im Jahr verschickt wird. Um ihn zu abonnieren, wenden Sie sich direkt an das BfN: nagoya-cna@bfn.de

Der ABS Focal Point der Niederlande hat auch einen Newsletter auf Englisch. Sie können ihn hier abonnieren.

Neues Open-Access-Buch veröffentlicht!

„Decoding Marine Genetic Resource Governance Under the BBNJ Agreement“

ABS in Lateinamerika

12ter GNP HuB Stammtisch

ABS in Lateinamerika

Schaut sie euch an!

Neue Easy ABS-Guides für Frankreich und Brasilien!

Schaut sie euch an!

ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Publikationen

11ter GNP HuB Stammtisch

ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Publikationen

Verpasst? Kein Problem!

Die Videos über Nagoya in Brasilien sind verfügbar!

Verpasst? Kein Problem!

Hier ist der Link

Die MICROBE Workshop Videos sind online!

Hier ist der Link

ABS in Afrika

10ter GNP HuB Stammtisch

ABS in Afrika

COP15-Nachbesprechung und neue Ideen für 2023!

9ter GNP HuB Stammtisch

COP15-Nachbesprechung und neue Ideen für 2023!

Schauen Sie es sich an!

Die ABS-Welt-Infografik ist jetzt interaktiv!

Schauen Sie es sich an!

Internationale Politik-Updates zu ABS

8ter GNP Hub Stammtisch

Internationale Politik-Updates zu ABS

Benutzerkontrollen und IT-Systeme für ABS und Compliance

7ter GNP HuB Stammtisch

Benutzerkontrollen und IT-Systeme für ABS und Compliance

Drei Sitzungen der OEWG reichen nicht aus

Open Ended Arbeitsgruppe 4

Drei Sitzungen der OEWG reichen nicht aus

Verstöße entdeckt!

BfN schließt Nutzerprüfungen ab

Verstöße entdeckt!

Neue Leitlinien - Hilfe für deutsche Hochschuleinrichtungen

6ter GNP HuB Stammtisch

Neue Leitlinien – Hilfe für deutsche Hochschuleinrichtungen

Jetzt auf unserer Website

Neues Video und Infografik

Jetzt auf unserer Website

Neueste Entwicklungen rund um digitale Sequenzinformationen

5ter GNP HuB Stammtisch

Neueste Entwicklungen rund um digitale Sequenzinformationen

Simulation eines ABS-Verhandlungsprozesses

4ter GNP HuB Stammtisch

Simulation eines ABS-Verhandlungsprozesses

Entdecken Sie

GNP HuB Podcast

Entdecken Sie „Nagoya Bites“

Jetzt online und in allen EU-Sprachen verfügbar

Neues EU-Leitliniendokument

Jetzt online und in allen EU-Sprachen verfügbar

Sensibilisierung für Compliance und das GNP HuB-Projekt

Poster challenge

Sensibilisierung für Compliance und das GNP HuB-Projekt

Pressemitteilung zum Start der GNP HuB-Website

GNP HuB in den Medien

Pressemitteilung zum Start der GNP HuB-Website

Wir sind auf der Suche nach Kontakten - laden Sie uns zu einem Gespräch ein!

Bewusstseinsbildung

Wir sind auf der Suche nach Kontakten – laden Sie uns zu einem Gespräch ein!

Bald wird es 130 Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls geben

Brasilien tritt dem Nagoya-Protokoll bei

Bald wird es 130 Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls geben

Nehmen Sie an der Online-Veranstaltung teil

Nagoya-Protokoll für Neulinge

Nehmen Sie an der Online-Veranstaltung teil

Ein informelles Treffen über die Verwaltung von Dokumenten und Proben

2ter GNP HuB Stammtisch

Ein informelles Treffen über die Verwaltung von Dokumenten und Proben

Praktische ABS-Herausforderungen und deren Bewältigung

3ter GNP HuB Stammtisch

Praktische ABS-Herausforderungen und deren Bewältigung

Schaut sie euch an!

Neue Werkzeuge vom GNP HuB

Schaut sie euch an!

Fast 200 Personen nahmen teil

Nagoya-Protokoll für Neulinge

Fast 200 Personen nahmen teil

Anmeldung jetzt möglich

EU ABS Networking-Veranstaltung

Anmeldung jetzt möglich

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

© 2025 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.