• Hilfe ist da!
    • Über unser Projekt
    • Help Desk
    • Infoveranstaltungen
      • Nagoya-Infoveranstaltungen
      • ABS-Café
      • Stammtisch
      • Kommende Veranstaltungen
    • Vernetzung
      • Das HuB-Netzwerk
      • Netzwerk ABS-Compliance-Beauftragte
    • Benutzerfreundliche Materialien
      • Umsetzung des NP
      • Infografiken
      • Videos
      • Checklisten
      • Podcasts
      • Geschichten aus dem wahren Leben
      • Veröffentlichungen
    • Externe Ressourcen
      • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
      • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Was gibt es Neues?
  • Die ABS Grundlagen
    • Wie funktioniert ABS in der Praxis?
      • Die Basics
      • Video: Nagoya für Neulinge
      • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Was bedeutet Vorteilsausgleich?
      • FAQ
      • Mythbusters
      • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Einhaltung der Vorschriften innerhalb der EU
      • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
      • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
      • Was sind meine Compliance Verpflichtungen?
      • Nutzerkontrollen
      • Folgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
      • Geschichten zur Einhaltung der Vorschriften
    • Freiwillige Maßnahmen der EU zur Einhaltung der Vorschriften
      • Bewährte Praktiken
      • Registrierte Sammlungen
  • ABS für Fortgeschrittene
    • Hilfe bei Genehmigungsanträgen
      • Umsetzung des NP
      • Erstellung der ABS-Strategie – Checkliste
      • Easy ABS guides
      • Vereinbarungen über den Vorteilsausgleich
      • ABS – praktischer Umgang mit Herausforderungen
      • Wer ist in meiner Einrichtung zuständig?
      • ABS Beispiele
    • ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen
      • ABS in Förderanträgen
    • ABS Maßnahmen auf institutioneller Ebene
      • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
  • ABS & DSI Politik
    • Das DSI-Dilemma
    • ABS Politik
    • The DSI Scientific Network
    • Vorteilsausgleich in internationalen UN-Gremien
    • DSI-Ressourcen
  • Kontakt
  • Englisch
Nagoyaprotocol-hubNagoyaprotocol-hub
  • Hilfe ist da!
    • Über unser Projekt
    • Help Desk
    • Infoveranstaltungen
      • Nagoya-Infoveranstaltungen
      • ABS-Café
      • Stammtisch
      • Kommende Veranstaltungen
    • Vernetzung
      • Das HuB-Netzwerk
      • Netzwerk ABS-Compliance-Beauftragte
    • Benutzerfreundliche Materialien
      • Umsetzung des NP
      • Infografiken
      • Videos
      • Checklisten
      • Podcasts
      • Geschichten aus dem wahren Leben
      • Veröffentlichungen
    • Externe Ressourcen
      • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
      • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Was gibt es Neues?
  • Die ABS Grundlagen
    • Wie funktioniert ABS in der Praxis?
      • Die Basics
      • Video: Nagoya für Neulinge
      • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Was bedeutet Vorteilsausgleich?
      • FAQ
      • Mythbusters
      • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Einhaltung der Vorschriften innerhalb der EU
      • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
      • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
      • Was sind meine Compliance Verpflichtungen?
      • Nutzerkontrollen
      • Folgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
      • Geschichten zur Einhaltung der Vorschriften
    • Freiwillige Maßnahmen der EU zur Einhaltung der Vorschriften
      • Bewährte Praktiken
      • Registrierte Sammlungen
  • ABS für Fortgeschrittene
    • Hilfe bei Genehmigungsanträgen
      • Umsetzung des NP
      • Erstellung der ABS-Strategie – Checkliste
      • Easy ABS guides
      • Vereinbarungen über den Vorteilsausgleich
      • ABS – praktischer Umgang mit Herausforderungen
      • Wer ist in meiner Einrichtung zuständig?
      • ABS Beispiele
    • ABS in Förderanträgen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen
      • ABS in Förderanträgen
    • ABS Maßnahmen auf institutioneller Ebene
      • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
  • ABS & DSI Politik
    • Das DSI-Dilemma
    • ABS Politik
    • The DSI Scientific Network
    • Vorteilsausgleich in internationalen UN-Gremien
    • DSI-Ressourcen
  • Kontakt
  • Englisch

Myanmar

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Myanmar

Slide Es ist wichtig zu prüfen, ob ABS für taxonomische Forschung gilt!

Institut: Ein Museum/Eine Sammlung in Deutschland

Biologisches Material: Tiere (Vögel)

Forschungsfeld: Naturschutzbiologie, Genetik, Taxonomie, Zoologie

Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Innerhalb der Artenvielfalt von asiatischen Sperlingsvögeln wurde eine Analyse durchgeführt, um deutliche genetische Abstammungen zu identifizieren, z.B. vorher unidentifizierte taxonomische Einheiten. Zu diesem Zweck wurden Sequenzdaten generiert. Die Forschung wurde im Rahmen eines vorgeschlagenen Nominierungsverfahrens für das Untersuchungsgebiet als UNESCO-Welterbe durchgeführt und hatte dadurch einen starken Fokus auf Konservation.

Kooperationspartner: Zu den Kooperationspartnern gehörten nicht-kommerzielle Forschungsinstitute und Universitäten aus Myanmar (3), Deutschland (2), Österreich (1) und den USA (1) und UNESCO Thailand als Finanzierungsorganisation.

Materialbeschaffung: Das Material wurde von den Kooperationspartnern in Österreich in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern aus Myanmar und dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (Ministry of Natural Resources and Environmental Conservation -MONREC) gesammelt.

Finanzierung: UNESCO

Finanzierungsdauer:  2016-2017

 

 

 

Foto: M. Suarez-Rubio & S. Renner

ABS-Prozess

Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Weniger als 1 Woche

Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 2 Monate

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 18 Monate

Erhaltene ABS-Dokumente: Eine Bestätigung, dass das Material für Forschungszwecke genutzt werden kann, sowie zwei Vereinbarungen, die von den österreichischen und den deutschen Forschungsinstituten, die für die genetische Analyse verantwortlich waren, unterschrieben wurde

Weitere benötigte Dokumente: Ausfuhrgenehmigung

Die Forschenden in Deutschland nahmen eine Beratung vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Anspruch und erhielten zusätzlich Unterstützung von den Kooperationspartnern in Myanmar bevor sie Anfragen bezüglich ABS stellten.

Zum Zeitpunkt des Forschungsprojekts war noch kein formaler Prozess für die vorherige Einverständniserklärung sowie die einvernehmlich vereinbarten Bedingungen festgeschrieben gewesen.

Die Forschung für dieses Projekt fand in zwei Abschnitten statt. Im ersten Abschnitt organisierte der Hauptverantwortliche des österreichischen Partners einen Feldausflug nach Myanmar um Blutproben zu sammeln. Eine Vereinbarung wurde von dem verantwortlichen österreichischen Partner und dem Ministry of Natural Resources and Environmental Conservation (MONREC) unterzeichnet bevor die Feldarbeit begann.

Die UNESCO-Finanzierung wurde für genetische Studien im Rahmen einer Nominierung zum Welterbe ermöglicht. Im zweiten Abschnitt kam das deutsche Partnermuseum hinzu um die genetische Analyse des Materials aus Myanmar zu leiten. Die nationale Kontaktstelle in Myanmar wurde bei der Durchführung der genetischen Analyse im deutschen Museum um Hilfe gebeten.

Anschließend wurde eine zweite Vereinbarung vom deutschen Museum und dem MONREC unterschrieben. Das MONREC stellte dem deutschen Museum eine Bestätigung aus, dass das gesammelte Material für die beantragte Forschung genutzt werden darf.

 

 

 

 

Foto: M. Suarez-Rubio & S. Renner

Vorteilsausgleich

Die unterzeichneten Vereinbarungen wurden formell nicht als einvernehmlich vereinbarten Bedingungen oder Materialtransfervertrag benannt, beinhalteten aber Bestimmungen für den Transfer des Materials und des Vorteilsausgleichs, etc.
Auf welche Vorteile wurde sich geeinigt?

  • Die Ergebnisse und Daten werden mit den Kooperationspartnern geteilt
  • Gemeinsame Veröffentlichung in einem internationalen Journal zum Naturschutz mit drei Co-Autoren aus Myanmar

 

Ein zusätzlicher Vorteil war das gemeinsamen Engagement der Partner aus Europa und Myanmar zur Vorbereitung des Berichts für den UNESCO-Nominierungsprozess, welcher im Februar 2018 eingereicht wurde.

Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Myanmar beziehen

Kontrollieren Sie, ob es bereits ABS-Unterlagen zu dem Material, was Sie nutzen wollen gibt UND ob Sie weitere Dokumente für Ihr Projekt benötigen. Das Vorhandensein von ABS-Dokumenten bedeutet nicht automatisch, dass Ihre beantragte Forschung davon abgedeckt ist, so dass es sein kann, dass Sie zusätzliche Unterlagen organisieren müssen.

Selbst wenn es keine ABS-Gesetze gibt, können andere Richtlinien oder Verwaltungsabläufe gelten. Kontaktieren Sie die nationale Kontaktstelle um das herauszufinden. Sie können die Kontaktdetails im ABS Clearing House finden.

Wenn Sie Genehmigungen anfragen, stellen Sie sicher, dass die Arbeit aller Projektpartner davon abgedeckt wird. Wenn die Möglichkeit besteht, dass sich weiterführende nicht-kommerzielle Forschung aus ihrer Arbeit entwickeln könnte, überlegen Sie sich, diese Option mit dem Bereitsteller zu verhandeln und Bestimmungen diesbezüglich bereits im ersten Durchlauf in den ABS-Unterlagen festzuhalten. Klare Kommunikation zwischen den Projektpartnern über die Voraussetzungen und Verantwortung innerhalb des Projektes ist wichtig.

Beginnen Sie frühzeitig mit dem Prozess. Auch wenn die Behörden schnell auf die Anfragen geantwortet haben, kann es einige Zeit dauern, um herauszufinden, was benötigt wird und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen, kann dabei helfen Verzögerungen des Forschungsprojekt zu vermeiden.

Bitten Sie Ihren lokalen Kooperationspartner um Hilfe bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

You also might be interested in

Forschungsmuseum

Forschungsmuseum

März 19, 2021

Einführung der CETAF Best Practice

GNP HuB in den Medien

GNP HuB in den Medien

Juni 1, 2021

Pressemitteilung zum Start der GNP HuB-Website

Die MICROBE Workshop Videos sind online!

Die MICROBE Workshop Videos sind online!

März 24, 2024

Hier ist der Link

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

© 2026 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird