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Frankreich

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Frankreich

Slide Alles fertig in 3 Monaten!

Institut: Eine deutsche Universität

Biologisches Material: Braunalgen

Forschungsfeld: Biochemie, Bioprospektion, medizinische Grundlagenforschung

Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Aus der Alge wurden Extrakte gebildet, charakterisiert und in eine Datenbank eingefügt. Diese wurde dann auf die vielversprechendsten Kandidaten gescreent, welche anschließend auf ihre Nachhaltigkeit im Bereich der Ophtalmologie (Altersbedingte Makula-Degeneration), der regenerativen Medizin (Tissue Engineering) und der Kosmetik geprüft wurden.

Kooperationspartner: Es gab insgesamt acht Partner aus Deutschland und anderen europäischen Ländern, darunter Institute, Universitäten und Partner aus dem privaten Sektor.

Materialbeschaffung: Das Material wurde der deutschen Universität von einem privaten Unternehmen in Frankreich verkauft.

Finanzierung: Europäische Union (Interreg)

Funding period:  2017-2020

 

 

 

 Foto: Zenthoefer

ABS-Prozess

Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: 1 Tag

Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 4-5 Tage

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 3 Monate, einschließlich der Zeit, die die Partner brauchten, um Informationen, die für den Antrag notwendig waren zu organisieren und die Bearbeitungszeit der französischen Behörden. Der Antrag wurde zum Beginn der Corona-Pandemie vorbereitet und eingereicht, was möglicherweise zu einer leichten Verzögerung des Prozesses geführt haben könnte.

Erhaltene ABS-Dokumente: Nationale ABS-Genehmigung

Bevor die WissenschaftlerInnen mit dem Prozess begannen, wurden sie von dem Nagoya-Protokoll- Beauftragten an ihrem Institut beraten.

Als ersten Schritt kontaktieren die WissenschaftlerInnen die französische Kontaktstelle. Diese Person benötigte ungefähr einen Tag für eine Antwort.

Für den Antrag musste ein „Erklärungsformular“ (Déclaration pour l’accès aux ressources génétiques d’espèces animales non domestiques ou végétales non cultivées, et le partage des avantages découlant de leur utilisation) ausgefüllt werden. Dieses Formular beinhaltet Fragen zum Zweck der Forschung, dem Ort, an dem das Material gesammelt wurde, die Art von genetischer Ressource, sowie Fragen zum Vorteilsausgleich und generelle Informationen zum Institut (Forschungsort). Die Formulare sind auf Französisch, können aber auf Englisch ausgefüllt werden.

Das einzige ABS-Dokument, das benötigt wurde, war eine ABS-Genehmigung, die vom Französischen Ministerium für Ökologie und Solidarität ausgestellt wurde. Dieses Dokument bezieht sich auf das Projekt und deckt die Teilnahme an der Forschung für alle acht Kooperationspartner ab.

Ein International Anerkanntes Zertifikat der Compliance wurde im ABS Clearing House veröffentlicht.

Die ABS-Prozedur für nicht-kommerzielle Forschung wird auf Englisch im ABS Clearing House beschrieben. Das französische Ministerium stellt außerdem Informationen zu ABS in Frankreich und Höflichkeitskopien der relevanten Gesetze und Verordnungen auf Englisch zu Verfügung.

 

 

 

 

Foto: Zenthoefer

Vorteilsausgleich

In diesem Fall gab es kein weiteres Vorteilsausgleichsabkommen. Alle Vorteile, die geteilt werden, sind in der ABS-Genehmigung aufgelistet und beinhalten:

  • Konferenzen, unter anderem für die allgemeine Öffentlichkeit
  • Wissenschaftliche Publikationen

Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Frankreich beziehen

Das Forschungsinstitut hatte eine positive Erfahrung mit ABS in Frankreich. Die Kommunikation mit den französischen Behörden lief schnell und offen ab.

Was empfehlen die Beteiligten?

ABS kann auch für Material von einer kommerziellen Quelle gelten. Selbst wenn Sie Material von einer gewerblichen Quelle kaufen, müssen Sie immer überprüfen, ob ABS für Sie gilt und wenn dem so ist, müssen Sie dem ABS-Prozess folgen. In diesem Fall wurden die Algen von einem Unternehmen gekauft.

Kontaktieren Sie die nationale Kontaktstelle, um herauszufinden, was Sie zu tun haben. Seine Sie mit den Behörden transparent über Ihre beantragte Forschung.

Informieren Sie sich selbst über Ihre Verpflichtungen, z.B. in dem Sie die verantwortliche Person an Ihrem Institut kontaktieren und planen Sie genug Zeit für den ABS-Prozess ein. Es kann einige Zeit dauern, so dass es gut ist, frühzeitig zu starten!

Seien Sie sich bewusst, wie Sie mit Sprachbarrieren umgehen wollen! In diesem Fall, haben die deutschen WissenschaftlerInnen Unterstützung mit der Sprache von ihren französischen Kooperationspartnern erhalten.

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Neue Leitlinien - Hilfe für deutsche Hochschuleinrichtungen

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

© 2026 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird