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Datenschutzerklärung 

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Website und für Ihr Interesse an dem Projekt German Nagoya Protocol HuB (GNP HuB). Das GNP HuB-Projekt hat seinen Sitz im Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ GmbH). Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Website ist uns besonders wichtig – gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (von hier an DSGVO). Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Unsere Bedingungen basieren auf Art. 4 der DSGVO.

 

Anonymisierte Sammlung von Daten

Sie können die GNP HuB-Website besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir erhalten nur Daten, die automatisch von Ihrem Browser an uns gesendet werden, darunter der Name Ihres Internetanbieters, Ihr Land, die Website, von wo aus Sie uns besuchen, die Seiten, die Sie sich ansehen und wann Sie dies tun. Wir zählen beispielsweise die Häufigkeit, in der unsere Inhalte besucht werden und wie oft unser Kontaktformular ausgefüllt wurde. Diese Informationen benötigen wir, um die Funktion unserer Website sicherzustellen und für die weitere Entwicklung von Inhalten für unsere Website. Diese Daten werden aus statistischen Gründen mit Hilfe von analytischen Werkzeugen wie Matomo ausgewertet. Als individueller Nutzer bleiben Sie anonym, da das letzte Oktett Ihrer IP-Adresse entfernt wird.

 

Sammlung und Bearbeitung von persönlichen Daten 

Persönliche Daten werden nur gesammelt, wenn Sie uns diese aus eigener Initiative mitteilen, d.h., wenn Sie die Informationen in unser Kontaktformular einfügen. Die Daten werden nur für den angegebenen Zweck (siehe Art. 6 der DSGVO) gesammelt, bearbeitet und genutzt, gemäß der anwendbaren Gesetzgebung. Jegliche Ausnahmen geschehen lediglich mit Ihrer Einwilligung (siehe in besonderem Art. 6 in Zusammenhang mit Art. 7 der DSGVO). Um eine Anfrage zu senden oder sich in die GNP HuB E-Mailliste einzutragen, werden Sie zum Beispiel nach Ihrem Namen, Ihrem Institut und Ihren Kontaktdetails gefragt. Gemäß Art. 7, Par. 3 der DSGVO, kann die Einwilligung, wenn sie einmal gegeben wurde, jeder Zeit und mit Wirkung für die Zukunft wieder zurückgezogen werden, solange es keine rechtlichen Anforderungen gibt, um Ihre Daten zu sammeln und aufzubewahren. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr den Zweck erfüllen und sobald die Frist der gesetzlichen Aufbewarungspflicht ausgelaufen ist.

 

Verwendung von Cookies

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Daten werden Cookies auf Ihrem Computer gespeichert, wenn Sie unsere Website benutzen. Diese helfen dabei die Angebote des Internets insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu gestalten. Cookies sind kleine Textbausteine, die auf Ihrer Hardware gespeichert und dem Browser, den sie nutzen, zugeteilt werden. Sie geben spezielle Informationen an die Einheit, die den Cookie bereitstellt. Programme ausführen oder Viren an ihren Computer geben können sie aber nicht. Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies. Ihren Umfang und Funktion werden darunter erklärt:

  • Transient cookies (siehe a.) fe_typo_user ((Aktuelle Session ID – technische notwendig) _pk_ses.* (Internetanalyse Software ‚Matomo‘ – Marketing-Cookie)
  • Persistent cookies (siehe b.) cookieConsent (Entscheidung, Marketing-Cookies zu akzeptieren, Lebensdauer 1 Jahr – technisch notwendig) _pk_id.* (Internetanalyse Software ‚Matomo‘, Lebensdauer 1 Jahr – Marketing-Cookie)

 

  1. Transiente Cookies werden automatisch gelöscht, sobald Sie den Browser schließen. Diese beinhalten insbesondere Session-Cookies. Diese Speicherung ist bekannt als Session ID, mit welcher verschiedene Anfragen von ihrem Browser zu einer üblichen Session zugeteilt werden. Dies erlaubt der Website, Ihren Computer wiederzuerkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren.
  2. Persistente Cookies werden automatisch nach einer bestimmten Frist, die abhängig vom Cookie ist, gelöscht. Sie können die Cookies jederzeit in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers löschen.
  3. Sie können Ihren Browser konfigurieren, um Ihren Präferenzen zu entsprechen und z.B. Cookies von Drittanbietern oder alle Cookies ablehnen. „Cookies von Drittanbietern“ sind Cookies, die von einem Drittanbieter gesendet wurden und dementsprechend nicht von der aktuellen Website, die Sie besuchen. Bitte beachten Sie, dass das Deaktivieren von Cookies dazu führen kann, dass sie nicht auf alle Features der Website zugreifen können.
  4. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies gegeben haben, können Sie Ihre Cookie-Einwilligung hier aktivieren oder deaktivieren.

 

Sicherheitsmaßnahmen

Ihre Daten werden vertraulich von ausgebildeten MitarbeiterInnen der DSMZ GmbH verarbeitet; keine Daten werden an Drittfirmen oder Drittländer weitergeleitet. Für das Institut hat die Einhaltung von Sicherheitsstandards bezüglich IT und Zugangskontrollen zu unserem Geschäftsgelände eine große Bedeutung. Insbesondere nutzen wir und unsere Partner technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten vor Manipulation zu schützen. Diese Maßnahmen werden stetig aktualisiert und verbessert. Unsere Auftragnehmer für den Netzwerkbereich sind:

  • Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (Inhoffenstraße 7, D-38124 Braunschweig)
  • Gärtner Datensysteme GmbH & Co. KG (Hamburger Strasse 273 a, D-38114 Braunschweig)
  • Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. (Alexanderplatz 1, D-10178 Berlin)

Im Bereich des Betriebs der Website der DSMZ GmbH sind die IP-Adressen nur für diese Auftragnehmer verfügbar. Die Löschdauer beträgt ein Jahr; bis dahin werden die Daten gespeichert, um Angriffe auf die Website, die zu einer Überlast der Server führen, zu verhindern und für die anschließende Untersuchung von möglichen Sicherheitslecks. Mit dem Nutzen unserer Website stimmen sie dementsprechend zu, dass unsere Auftragnehmer Ihre Daten lagern. Die dazugehörigen Datenschutzerklärungen finden Sie unter: https://www.gaertner.de/datenschutz.html ; https://www.helmholtz-hzi.de/de/service/datenschutz/ ; https://www.dfn.de/datenschutz/

 

Ihre Rechte

Nach der DSGVO haben Sie das Recht, über die Daten, die über Sie gespeichert werden, kostenfrei Auskunft zu erhalten (Art. 15, DSGVO), sowie das Recht auf Berichtigung (Art. 16, DSGVO), Einschränkung (Art. 17, DSGVO) oder Löschung (Art. 18 DSGVO).

 

Kontaktadresse für die Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung Ihrer Daten

Gemäß Artikel 21 der DSGVO können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten, wie hier erwähnt, widersprechen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Anfrage per E-Mail oder per Post: info@nagoyaprotocol-hub.de, Leibniz Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, Inhoffenstraße 7 B, D-38124 Braunschweig Germany.

 

Reichweite und Änderung der Datenschutzerklärung

Artikel auf dieser Website können eingebettete Inhalte (z.B. Videos, Bilder, Artikel, etc.) enthalten. Bei eingebetteten Inhalten von anderen Websites gelten dieselben Regelungen, als würde der Nutzer die andere Website besuchen. Diese Websites sammeln möglicherweise Daten über Sie, nutzen Cookies, betten Tracking von weiteren Dritten ein, und verfolgen Ihre Interaktion mit wiederum eingebetteten Inhalten, wie das Tracken Ihrer Interaktion mit eingebetteten Inhalt, wenn Sie einen Account haben und dort eingeloggt sind. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung von Internetseiten, die von der DSMZ GmbH angeboten werden. Sie bezieht sich nicht auf Internetseiten von anderen Serviceanbietern, auf die wir nur mit einem Link hinweisen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Erklärungen oder Richtlinien von Dritten, die nicht zu unserem Internetauftritt gehören.

Wir behalten uns das Recht vor, die obenstehende Datenschutzerklärung in gewissen Abständen, gemäß zukünftiger Änderungen bezüglich der Sammlung und Verarbeitung von persönlichen Daten, zu aktualisieren. Wichtige Änderungen werden deutlich sichtbar auf unseren Internetseiten angekündigt.

Im Fall von Beschwerden

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten für die DSMZ GmbH finden sie hier. Verantwortlich für die Datenverarbeitung an der DMSZ GmbH ist der Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Overmann (die Kontaktdaten finden Sie im Impressum). Sie haben außerdem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz, gemäß Artikel 77 der DSGVO, zu beschweren:Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Tel.: +49 (0)511 120-4500, Fax: +49 (0)511 120-4599, E-Mail: www.lfd.niedersachsen.de

 

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

© 2025 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird