ABS in Förderanträgen
ABS in DFG-Förderanträgen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Forschungsprojekte in den Natur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie fördert Forschung auf höchstem Niveau, internationale Zusammenarbeit, wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Vielfalt. Projektanträge werden über ihre Online-Plattform eingereicht.
Auseinandersetzung mit dem Nagoya-Protokoll
Bei der Ausarbeitung Ihres Projektantrags ist es wichtig, Informationen darüber zu liefern, wie sich das Nagoya-Protokoll auf Ihr Projekt auswirkt. Gemäß den Antragsrichtlinien wird von Projekten, die für das Nagoya-Protokoll relevant sind, erwartet, dass sie im Antrag unter 4.1.4 Informationen liefern.
Hier finden Sie einen Leitfaden, was alles enthalten sein sollte:
- ABS-Anforderungen:
- Geben Sie an, welche ABS-Genehmigungen benötigt werden für die Nutzung genetischer Ressourcen in Ihrem Forschungsprojekt.
- Beschreiben Sie die Schritte, die Sie unternommen haben oder zu unternehmen gedenken, um diese ABS-Anforderungen zu erfüllen. Dazu könnte die Kontaktaufnahme mit den ABS-Behörden in den Bereitstellerländern gehören, die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dokumentationsmanagements oder das Auflisten von ABS-Genehmigungen aus früheren Forschungsprojekten.
- Wenn es für Ihr Projekt keine ABS-Anforderungen gibt, begründen Sie dies in wenigen Sätzen (z. B. das Material kommt aus einem Land ohne ABS-Maßnahmen).
- Zusammenarbeit mit dem Bereitstellerland:
- Falls nicht bereits an anderer Stelle im Antrag erwähnt, geben Sie an, ob Sie lokale Forschungspartner haben und welche Rolle diese in ABS-relevanten Fragen spielen. Erläutern Sie, ob und wie der Partner bei der Einhaltung der ABS-Anforderungen helfen und die erforderlichen Verfahren erleichtern könnte.
- Sie können auch erwähnen, wie der Partneroder das Land von der Forschungszusammenarbeit profitieren können.
- Material transport:
- Falls nicht anderweitig angegeben, nennen Sie die Materialien (genetische Ressourcen oder Derivate), die im Rahmen Ihres Projekts nach Deutschland transportiert werden. Bestätigen Sie sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen vorhanden sind, wenn sie benötigt werden.
- Falls bekannt, stellen Sie die ABS-Beschränkungen für die Weitergabe von Materialien an andere Forschungsmitarbeiter dar, sowie die Hinterlegung von Material in Sammlungen oder das Hochladen von Sequenzdaten in Datenbanken.
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Projektvorschlag ethischen und rechtlichen Standards entspricht, die Transparenz fördert und die internationalen ABS-Vorschriften einhält.
Wichtig! Es wird nicht erwartet, dass Sie sich vor der Finanzierungsentscheidung mit den nationalen ABS-Kontaktstellen in Verbindung setzen oder die erforderlichen ABS-Genehmigungen beantragen! Dennoch ist es eine gute Idee, sich im Voraus zu informieren und die ABS National Focal Points über das Verfahren und die Wartezeiten zu befragen, um unerwünschte Verzögerungen zu vermeiden.
Warum fragt die DFG nach Nagoya-Protokoll-relevanten Informationen?
- Zur Sensibilisierung für die Einhaltung der ABS-Vorschriften.
- Zum Schutz der Antragsteller und der DFG vor möglichen Vorwürfen der Nichteinhaltung von Vorschriften und Auswirkungen auf die Reputation.Um Informationen über die Durchführbarkeit des Projekts zu sammeln.
Relevante Dokumente:
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- Anleitung zur Erstellung eines Vorschlags Englisch.
- Leitlinien für Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekte, die den Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder zu traditionellem Wissen im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen betreffen Englisch.
- Musterklauseln für einvernehmlich vereinbarte Bedingungen (MAT) über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich (ABS) Deutsch; Englisch.
- Leitfaden für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.
ABS in Horizon Europe Förderanträgen
Was Sie über die ethische Selbsteinschätzung in Horizon Europe Anträgen wissen müssen.
Bei der Beantragung einer Horizon Europe Förderung müssen Sie ein Dokument zur Selbstbewertung ausfüllen, welches auch eine Tabelle mit ethischen Fragen enthält. Diese Tabelle besteht aus Ja/Nein-Fragen zu verschiedenen ethischen Aspekten, wie Forschung am Menschen, Datenschutz und Tierschutz.
Die ABS-bezogenen Fragen befinden sich in dem Abschnitt über Nicht-EU-Länder und betreffen:
- Verwendung von Ressourcen aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich genetischem Material wie Gewebeproben oder lebenden Tieren.
- Einfuhr von Materialien in die EU.
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, müssen Sie eine Ethik-Selbsteinschätzung durchführen. Damit müssen Sie zeigen, dass Sie sich der ABS-Verpflichtungen bewusst sind:
- Anerkennung oder Unterstützung der im Nagoya-Protokoll und in anderen ABS-Instrumenten geforderten Ziele und Methoden und Erläuterung, wie Ihr Projekt diese Fragen behandeln wird.
- Angabe, dass die in dem Antrag enthaltene Forschung an den genetischen oder biochemischen Ressourcen oder dem damit verbundenen traditionellen Wissen in einer Weise durchgeführt wird, die mit den nationalen ABS-Vorschriften des Bereitstellerlandes vereinbar ist.
- Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen werden oder geplant sind, um die Einhaltung sowohl der nationalen als auch der EU-ABS-Vorschriften zu gewährleisten, wie z. B. die Beantragung der entsprechenden ABS-Genehmigung und die Einreichung der Sorgfaltserklärung oder die Zusammenarbeit mit Institutionen im Land.
- Alternativ können Sie erklären, warum ABS für die Länder, mit deren genetischem Material Sie arbeiten werden, nicht von Relevanz ist soweit zutreffend.
Die ethische Selbsteinschätzung wird während der Bewertung von Horizon Europe Anträgen einem Screening-Prozess unterzogen. Vorschläge, die alle Bewertungsanforderungen erfüllen, werden von Experten auf ethische Fragen geprüft. Es werden Ethik-Screening Berichte erstellt, die explizite ethische Anforderungen enthalten.
Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der geförderten Projekte können diese ethischen Anforderungen entweder vor Unterzeichnung in den Förderantrag aufgenommen werden oder in Form von spezifischen ethischen Leistungen festgehalten werden, die während des Projekts erbracht und eingereicht werden müssen.
Bitte beachten Sie! Während ABS-Angelegenheiten unter dem Abschnitt „Nicht-EU-Länder“ kategorisiert sind, regeln einige EU-Länder wie Frankreich, Spanien und andere den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen und es können ABS-Genehmigungen erforderlich sein. Diese Fragen sollten unter „Sonstige Themen“ in der Tabelle mit den ethischen Fragen behandelt werden.
Wenn Sie diese Leitlinien befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag auf Finanzhilfe im Rahmen von Horizon Europe den ABS-Anforderungen gerecht wird.
Weitere Informationen finden Sie unter EU-Finanzhilfen: Wie Sie Ihre ethische Selbsteinschätzung ausfüllen
Entwurf eines ABS-Textes für Projektvorschläge
Der GNP-HuB stellt Ihnen den folgenden Textentwurf zur Verfügung, den Sie entsprechend Ihrem Projekt abändern und in Ihren Förderanträgen verwenden können.
Die in diesem Projekt verwendeten genetischen Ressourcen werden in Übereinstimmung mit dem Nagoya-Protokoll, den nationalen ABS-Vorschriften und der EU-ABS-Verordnung Nr. 511/2014 genutzt. Im Rahmen des Projekts werden Forschungsarbeiten an genetischen Ressourcen durchgeführt, die aus den folgenden Ländern stammen: X, Y und Z. Die Projektleiter stellen sicher, dass alle erforderlichen ABS-Genehmigungen von diesen Ländern eingeholt werden. An diesem Projekt sind lokale Forschungspartner aus xx beteiligt (ggf. Namen, Positionen und Zugehörigkeiten auflisten). Unsere Forschungspartner sind sich der ABS Regelungen bewusst und haben ihre Bereitschaft signalisiert, den Prozess der Einholung von ABS-Genehmigungen in ihren Ländern zu unterstützen. Darüber hinaus werden unsere Partner in folgender Weise von dem Projekt profitieren: xx (hier sind mögliche Co-Autorenschaften, Schulungen, wissenschaftlicher Austausch, Technologietransfer und anderes anzugeben). Die Projekt-PIs sind sich auch bewusst, dass zusätzlich zu den ABS-Vereinbarungen mit den Bereitstellerländern eine Sorgfaltserklärung gemäß der EU-ABS-Verordnung erforderlich sein kann.
Haftungsausschluss:Das bereitgestellte Textbeispiel ist nur ein Leitfaden, diese Informationen haben keinen rechtlichen oder beratenden Charakter. Weder der ABS Science HuB noch die DSMZ übernehmen die Verantwortung für die Ergebnisse der Verwendung dieses Textentwurfs.

